Verfolgung in Katar

Beitragsseiten

Der Islam in seiner streng wahhabitischen Ausrichtung ist in Katar Staatsreligion und das islamische Recht, die Scharia, die Quelle aller Gesetzgebung. Die Verfassung Katars erklärt: "Die Freiheit zum Praktizieren religiöser Riten in Übereinstimmung mit dem Gesetz und den Erfordernissen der öffentlichen Ordnung und Moral soll allen Personen garantiert sein." Doch tatsächlich erfahren auch ausländische Christen bei der Ausübung ihres Glaubens Einschränkungen. Die Weitergabe des christlichen Glaubens an Muslime ist strikt verboten. Öffentliche Gottesdienste sind nur auf zugewiesenen Grundstücken erlaubt. Des Evangelisierens bezichtigte Ausländer werden häufig abgeschoben. Einigen wurde später die Erneuerung ihres Visums verweigert.

Fast alle Bürger und Staatsangehörigen Katars sind der Definition nach entweder sunnitische oder schiitische Muslime. Die Mehrheit der schätzungsweise über 1,8 Millionen Einwohner Katars sind ausländische Gastarbeiter, die teilweise unter sklavenähnlichen Bedingungen arbeiten müssen. Es gibt rund 90 000 Christen im Land, die meisten von ihnen sind Ausländer. Katholische, anglikanische, orthodoxe, koptische und asiatisch-christliche Kirchen besitzen einen Rechtsstatus. Doch die Treffen dürfen nur von Ausländern besucht werden. Die Anerkennung als Kirche ist schwer zu erlangen: Mindestens 1.500 eingetragene Mitglieder sind erforderlich.

Ehemalige Muslime verfolgt

Ein Muslim, der vom Islam zu einer anderen Religion übertritt, gilt als Abgefallener (Apostat) und kann mit der Todesstrafe belegt werden. Seit der Unabhängigkeit des Landes im Jahr 1971 ist noch keine Hinrichtung wegen Apostasie vollstreckt worden. Dennoch sehen sich Christen muslimischer Herkunft schwerer Verfolgung seitens ihrer Familien und Kollegen oder auch durch die Regierung ausgesetzt, die ihren Glaubenswechsel nicht anerkennt und sie weiterhin als Muslime betrachtet.


Gelegentlich erhält Open Doors Meldungen, dass Christen muslimischer Herkunft ihres Glaubens wegen von ihrer Familie, welche die Bekehrung als eine Verletzung der Familienehre betrachtet, misshandelt werden. Folge dieser Unterdrückung ist, dass Konvertiten ihren neuen Glauben geheim halten. Aus diesem Grund bleiben Christen mit muslimischem Hintergrund anonym und wollen aus Angst vor Bloßstellung und Schikane auch keinen Kontakt zu anderen Konvertiten pflegen. Die meisten sind im Ausland zum Glauben gekommen.

Einfuhr von Literatur wird kontrolliert

Die Regierung reguliert, kontrolliert und zensiert Veröffentlichungen und die Einfuhr und Verteilung von nicht-islamischer Literatur. Einzelpersonen und religiösen Gruppen ist es erlaubt, Bibeln und andere religiöse Literatur für den persönlichen Gebrauch einzuführen. Allerdings wird häufig zwar die Einfuhrerlaubnis durch die Behörden erteilt, die tatsächliche Freigabe durch den Zoll erweist sich aber als große Hürde. Zusätzlich ist religiöses Material an Ostern und Weihnachten in örtlichen Geschäften erhältlich.

Mission verboten

Vor einigen Jahren trat ein neues Strafgesetzbuch in Kraft: Einzelpersonen, die der Evangelisation von Muslimen unter dem Dach einer Organisation oder Gesellschaft bezichtigt werden, können mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren belangt werden. Wenn im eigenen Namen für eine nicht-islamische Religion geworben wird, liegt die Gefängnisstrafe bei bis zu fünf Jahren. Die Zukunft der Christen in Katar ist ebenso ungewiss wie die Zukunft des gesamten Landes. Seit den neuesten Ausschreitungen als Auswirkungen des Arabischen Frühlings im Nahen Osten scheint die Bevölkerung offen gegenüber Veränderungen zu sein. Beten wir, dass sie es auch gegenüber dem Evangelium ist.