Verfolgung in Tadschikistan

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Im Juli 2012 wurde ein weiteres Gesetz erlassen, das tadschikischen Bürgern verbietet, im Ausland eine religiöse Ausbildung zu erwerben, religiöses Gedankengut zu predigen oder zu lehren oder Verbindungen mit ausländischen religiösen Organisationen zu knüpfen. Obwohl sich dieses Gesetz auf jede Religion bezieht, also auch auf islamische Minderheitsgruppen, sind Christen davon besonders stark betroffen, da es in Tadschikistan keine Bibelschule oder ein Schulungszentrum gibt. Jede Schulung muss außerdem den örtlichen Behörden gemeldet werden.

Zensur religiöser Literatur

Das Gesetz unterwirft religiöse Literatur staatlicher Zensur. Das Komitee für religiöse Angelegenheiten muss alle im Land veröffentlichte und auch importierte religiöse Literatur genehmigen und regelt die Menge an Publikationen, die schließlich in den freien Verkehr gehen. Religiöse Aktivitäten und die Erziehung von Kindern werden gemäß den eigenen religiösen Überzeugungen eingeschränkt. Ob häusliche Versammlungen verboten sind, ist im Gesetz nicht klar geregelt. Kontakte mit anderen religiösen Organisationen müssen staatlich genehmigt werden. Religiöse Organisationen brauchen die Genehmigung des Komitees für religiöse Angelegenheiten, um Ausländer einzuladen oder an religiösen Konferenzen außerhalb des Landes teilzunehmen.

Eltern haften für Glauben ihrer Kinder

Im August 2011 führten die Behörden ein neues "Gesetz über die elterliche Verantwortung" ein, das Eltern für die religiösen Aktivitäten ihrer Kinder voll verantwortlich macht. Dieses Gesetz macht Tadschikistan, verglichen mit den anderen zentralasiatischen Staaten, einzigartig - weniger im Alltag, sondern vielmehr in den Bereichen den Rechtsprechung und der ideologischen Ausrichtung. In der Vergangenheit war es schon mühsam, gemeindliche Aktivitäten wie Kindergottesdienste oder Jugendcamps durchzuführen. Doch jetzt untersagt das neue Gesetz jegliche Teilnahme von Personen unter 18 Jahren an religiösen Aktivitäten mit Ausnahme von Beerdigungen. In der Praxis dürfen etwa muslimische Kinder nicht mehr am Fest des Fastenbrechens (Zuckerfest) zum Ende des Ramadan teilnehmen. Kinder können Religionsunterricht nur in Einrichtungen bekommen, die eine staatliche Lizenz besitzen. Über die Hälfte der Bevölkerung Tadschikistans ist unter 18 Jahren. Sogar Eltern, die gegen diese Verordnung verstoßen, müssen mit empfindlichen Geldbußen und sogar Haftstrafen zwischen fünf und acht Jahren rechnen.

Die Regierung geht selten gewaltsam gegen Kirchen vor, aber ab und zu werden in Gemeindehäusern Razzien durchgeführt, Christen körperlich verletzt, oder aus ihren Dörfern vertrieben. Besonders Christen muslimischer Herkunft erleben diese Art von Verfolgung. Indem die Regierung die bereits bestehenden Gesetze anwendet und sie vollstreckt, übt sie zusätzlichen Druck auf die christliche Minderheit aus.

Es ist nicht ersichtlich, woher eine Verbesserung der Situation der christlichen Minderheit kommen sollte. Die durch den Abzug der internationalen Truppen aus Afghanistan 2014 zu erwartenden Veränderungen werden auch auf Tadschikistan Auswirkungen haben, das mit dem Land eine lange gemeinsame Grenze hat.