Verfolgung in Tadschikistan

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In Tadschikistan herrscht laut Verfassung Religionsfreiheit. Die Behörden sind wegen des gestiegenen Interesses an einer fundamentalen Auslegung des Islam unter jungen Menschen besorgt. Sie haben beispielsweise beharrlich eine Kampagne gegen das Tragen des Hijab (des islamischen Kopftuchs) geführt. Verschiedene islamische Bewegungen und Denkschulen wurden in den vergangenen Jahren verboten, u. a. die Salafi-Bewegung.

Die Verfolgung der Christen geht hauptsächlich von der Regierung aus. Die Hauptquelle ist die Paranoia des Diktators, die das Ziel hat, die bestehenden Machtverhältnisse zu bewahren. Islamisch-radikale Motive spielen dabei keine Rolle. Die herrschende Elite unter Präsident Rahmon wird alles tun, um an der Macht zu bleiben. Man kann zwar nicht behaupten, es gebe keine islamischen Extremisten im Land, die blutigen Auseinandersetzungen in der Gorno-Badakhshan Region im Juli 2012 zeigen das Gegenteil; jedoch lagen keine Berichte vor, das die kleine christliche Gemeinschaft von ihnen angegriffen wurde.

Die Regierung bekämpft die extremistischen Einflüsse noch aus einem anderen Grund, der typisch für Zentralasien ist: Korruption ist weit verbreitet und eine weitere Quelle der Verfolgung. Es wird jede Instanz bekämpft, welche die Bemühungen der politischen Elite, reich zu werden, auch nur potenziell gefährden könnte. Daher kommen auch Christen in den Fokus der Behörden.

Christen muslimischer Herkunft werden vereinzelt tätlich angegriffen und drangsaliert; sie werden überwacht und unter Druck gesetzt, ihren christlichen Glauben aufzugeben. Eine Quelle der Verfolgung ist die Familie und auch die Gesellschaft als Ganzes.

Kontrolle durch Religionsgesetz

Ein weiterer Schritt der Regierung zur religiösen Kontrolle ist die Einführung eines neuen Religionsgesetzes, das am 1. April 2009 offiziell in Kraft getreten ist. Damit werden alle Religionsgemeinschaften unter die Kontrolle der Regierung gestellt. Kritiker sehen darin eine Beschränkung der Rechte von Muslimen und Nichtmuslimen, die mit der Verfassung nicht übereinstimmen. Das neue Gesetz legt z.B. fest, wo und wie viele Gebäude einer Religionsgemeinschaft errichtet werden dürfen. Es gestattet staatliche Einmischung bei der Ernennung von Geistlichen. Die neuen Religionsgesetze unterscheiden streng zwischen staatlich registrierten und nicht registrierten Gemeinden. Unklar ist, wie strikt die neuen Verordnungen umgesetzt werden, doch in Anbetracht der bisherigen Erfahrungen der Christen scheint eine weitere Verschlechterung möglich. Voraussetzung für die Registrierung einer Gemeinde ist beispielsweise, dass mindestens zehn Mitglieder volljährige Bürger (über 18 Jahre) von Tadschikistan sind. Die persönlichen Daten der Mitglieder müssen eingereicht werden. Die lokale Behörde muss schriftlich bestätigen, dass die Anhänger der religiösen Gemeinschaft nicht weniger als fünf Jahre lang in der Gegend bzw. dem Sitz der religiösen Gemeinschaft wohnen. Als Teil des Registrierungsvorgangs sind Informationen über die Grundlagen der religiösen Lehre einschließlich einer Geschichte der Religion, den Arten ihrer Aktivitäten sowie ihrer Ansichten zu Bildung, Gesundheit und Ehe vorzulegen, zusammen mit den Protokollen der Gründungssitzung. Alle religiösen Gemeinschaften mussten sich bis zum 1. Januar 2010 registrieren lassen. Wer diese Frist versäumt hat, versammelt sich illegal.