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Die Frau im Islam

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Die Lustehe

Eines der großen Probleme im Islam ist der berühmte Muta‘a Vers . Der Mann darf Unzucht betreiben, wenn er als Gegenleistung Geld oder Ware an die Frau bezahlt.

Dieser Brauch der Muta‘a, also des Genusses, wurde bis zum Tod Mohammads aufrecht erhalten. Auch während der Zeit des Kalifen Abo Baker und danach des Kalifen Ober Ben Khataab wurde dieser Brauch praktiziert.

Bis zum heutigen Tag machen moslemische Schiiten von diesem Vers Gebrauch und vollziehen die so genannte Lustehe.

Die sunnitischen Moslems lehnen die Lustehe hingegen ab, da Omer sie am Ende seiner Regierungszeit verboten hate! obwohl Mohammad vor seinem Tod den Islam um einige Gesetze ergänzt hatte, verbot er die Muta’a (Lustehe) nicht! rotzdem behaupten die Sunniten, dass Mohammad die Muta’a verboten hätte, obwohl es genügend Hadithen gibt, die das Gegenteil behaupten.

Eine weitere Katastrophe stellt die Tatsache dar, dass Omer die Muta’a nicht etwa verboten hätte, weil sie eine Sünde darstellte, sondern, weil am Ende seiner Regierungszeit viele Länder von den Moslems überfallen und ausgebeutet wurden. Die Frauen wurden als Kriegsbeute unter den moslemischen Kämpfern verteilt, sodass jeder genug Frauen in seinem Besitz hatte und es keinen Grund zur Muta’a mehr gab!

Suret Al Nissa’ (Sure 4; Vers 24)

[24] Und (verwehrt sind euch) verheiratete Frauen außer denen, die ihr von Rechts wegen besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift für euch. Und erlaubt ist euch außer diesem, daß ihr mit eurem Geld Frauen begehrt, (zur Ehe und nicht zur Hurerei) Und gebt denen, die ihr (Dieser Satz ist falsch übersetzt. Im arabischen Original gibt es diesen Zusatz überhaupt nicht!) genossen habt, ihre Löhne. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise.

Suret Al Nur  (Sure 24; Vers 33)

[33] Und diejenigen, die keine (Gelegenheit) zur Ehe finden, sollen sich keusch halten, bis Allah sie aus Seiner Fülle reich macht. Und jene, die ihr von Rechts wegen besitzt - wenn welche von ihnen eine Freilassungsurkunde begehren, (so) stellt sie ihnen aus, falls ihr von ihnen Gutes wisset; und gebt ihnen von Allahs Reichtum, den Er euch gegeben hat. Und zwingt eure Sklavinnen nicht zur Prostitution, wenn sie ein ehrbares Leben führen wollen, nur um die Güter des irdischen Lebens zu erlangen. Werden sie aber (zur Prostitution) gezwungen, dann wird Allah gewiß nach ihrem erzwungenen Tun Allvergebend und Barmherzig (zu ihnen) sein.