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Die Frau im Islam

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Vom Heiratenislamische fauen 1

Der Gott des Islams hat dem Mann das Recht gegeben, zwei, drei oder vier Frauen zu heiraten und eine unbegrenzte Zahl an Sklaven und Kriegsgefangenen zu besitzen.

Er hat nicht an alle Familienprobleme gedacht, welche aufkommen, wenn ein Mann mehrere Frauen heiratet.
Er hat auch der Frau nicht das Recht gegeben, mehrere Männer zu heiraten, einem Mann hingegen ist dies umgekehrt erlaubt.

Der wahre Gott hat Adam und Eva in einer Zeit geschaffen, als die Erde viele Nachkommen brauchte, jedoch hat er Adam trotzdem nur eine Frau gegeben

Suret Al Nissa’ (Sure 4 ; Vers 3)

3] Und wenn ihr fürchtet, nicht gerecht gegen die Waisen zu sein, so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier; und wenn ihr fürchtet, nicht billig zu sein, (heiratet) eine oder was im Besitz eurer rechten, So könnt ihr am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden.

 Sklaven und Kriegsgefangene

Der Mann hat das Recht, eine unbegrenzte Anzahl an Sklaven und Kriegsgefangenen zu besitzen, jedoch ohne ihnen die Rechte gewähren zu müssen, die seinen Ehefrauen zustehen.

Suret Al Ahzaab (Sure 33 ; Vers 50)

[50] O Prophet, Wir erlaubten dir deine Gattinnen, denen du ihre Brautgabe gegeben hast, und jene, die du von Rechts wegen aus (der Zahl) derer besitzt, die Allah dir als Kriegsbeute gegeben hat, und die Tochter deines Vaterbruders und die Tochter deiner Vaterschwestern und die Tochter deines Mutterbruders und die Tochter deiner Mutterschwestern, die mit dir ausgewandert sind, und jedwede gläubige Frau, die sich dem Propheten schenkt, vorausgesetzt, daß der Prophet sie zu heiraten wünscht; (dies gilt) nur für dich und nicht für die Gläubigen. Wir haben bereits bekannt gegeben, was Wir ihnen bezüglich ihrer Frauen und jener, die sie von Rechts wegen besitzen, verordnet haben, so daß sich (daraus) keine Verlegenheit für dich ergibt. Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig

Suret Al Ahzaab (Sure 33 ; Vers 52)

[52] Es ist dir nicht erlaubt, künftig (andere) Frauen (zu heiraten), noch sie gegen (andere) Frauen einzutauschen, auch wenn ihre Schönheit dir gefällt; (davon sind) nur die ausgenommen, die du von Rechts wegen besitzt. Und Allah wacht über alle Dinge.

Suret Al Ma’areg (Sure 70 ; Vers 30)

[30] außer bei ihren Gattinnen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen; denn da sind sie nicht zu tadeln.

Suret Al Room (Sure 30 ; Vers 28)

[28] Er prägt euch ein Gleichnis aus eurer eigenen Lage. Habt ihr unter denen, die ihr von Rechts wegen (als Sklaven) besitzt, Teilhaber an dem, was Wir euch beschert haben? Seid ihr (ihnen) darin also gleichgestellt und fürchtet ihr sie etwa, wie ihr einander fürchtet? So machen Wir die Zeichen klar für ein Volk, das begreift.