Verfolgung in Bhutan

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Die mehr als 700.000 Bewohner des südasiatischen Landes erleben derzeit, wie sich auf Geheiß von König Jigme Khesar Namgyel (offiziell "Fünfter Drachenkönig") das Land von einer einst absoluten über die gegenwärtige konstitutionelle Monarchie hin zu einer für die Zukunft angestrebten Demokratie wandelt. Im Jahr 2008 fanden die ersten freien Wahlen statt.

Buddhismus ist geistliches Erbe

BhutanIm Himalaja-Königreich Bhutan ist der Buddhismus Staatsreligion. Daneben wird auch der Hinduismus anerkannt. Religiöse Minderheiten, wozu auch die Christen zählen, stehen unter besonderer Beobachtung. Artikel 7 der neuen Verfassung aus dem Jahr 2008 garantiert zwar allen Bürger von Bhutan Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Jedoch dürfe niemand durch "Nötigung oder Anreize gezwungen werden, einer anderen Konfession anzugehören." Unklar ist, ob schon die Weitergabe des Evangeliums etwa im Gespräch als "Nötigung" gilt. Die Verfassung bestimmt den Buddhismus als "geistliches Erbe Bhutans". Religiöse Institutionen sind verpflichtet, "das geistliche Erbe des Landes zu fördern“ und dabei sicherzustellen, dass "Religion von der Politik in Bhutan getrennt bleibt". Regierung und Bürger sind per Verfassung aufgefordert, für den Buddhismus einzutreten.

Hinzu kommt großer Druck vonseiten der Dorfgemeinschaft. Es sind in erster Linie örtliche Verwaltungsbeamten, die Christen unterdrücken, indem sie ihnen Termine verweigern und ihnen alle erdenklichen Hindernisse in den Weg legen. Dorfälteste verbieten in aller Regel Buddhisten rundheraus die Bekehrung zum christlichen Glauben. Sobald sie von Christen in ihrem Zuständigkeitsbereich erfahren, beobachten sie diese sehr genau und lassen ihnen regelmäßig Warnungen zukommen, niemanden zu "bekehren". Die derzeitige demokratische Parlamentsregierung garantiert gemäß der aktuellen Verfassung Bhutans Glaubensfreiheit. Zwangsbekehrungen gelten hingegen als strafbar, was leicht zum Schaden der Christen missbraucht werden kann, da der Begriff "Zwang" einen breiten Auslegungsrahmen zulässt.

Pläne für ein Anti-Bekehrungsgesetz

Artikel 3(1) der Verfassung legt fest: "Der Buddhismus ist das geistliche Erbe Bhutans, durch den unter anderem die Prinzipien von Frieden, Gewaltlosigkeit, Barmherzigkeit und Toleranz gefördert werden." Der Buddhismus wird demnach nicht als Staatsreligion definiert, stattdessen postuliert die Verfassung Säkularismus und religiöse Toleranz. Der Monarch gilt als Schutzpatron aller Glaubensrichtungen in Bhutan einschließlich des Hinduismus und einer kleinen, aber wachsenden Zahl von Christen. Jegliche Missionsanstrengungen werden jedoch durch die Verfassung untersagt.