Verfolgung in der Zentral. A. Republik

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Seit ihrer Unabhängigkeit von Frankreich im Jahr 1960 hat die ZAR viele Konflikte und fünf Staatsstreiche erlebt. Die unbeständige Natur des postkolonialen politischen Systems der ZAR hat dazu geführt, dass grundlegende Bürger- und politische Rechte unterentwickelt sind. Die für die globale Beobachtung zur Einhaltung politischer Freiheit bekannte Organisation Freedom House stuft die ZAR als „nicht frei“ ein und erteilt ihr im Index 2015 mit der Bewertung 7 die schlechtmöglichste Punktzahl für Bürger- und politische Rechte. Zusätzlich zu wiederholten Machtübernahmen durch das Militär ist das Land auch deshalb von chronischer Instabilität geplagt, weil immer wieder Rebellengruppen ihre Waffen gegen die Zentralregierung erhoben haben. Die meisten dieser Gruppen zetteln wegen angeblicher religiöser Ausgrenzung Aufstände an.

Die Instabilität der ZAR und die Schwäche der nachfolgenden Regierungen sowie deren fehlende Legitimation führen dazu, dass der frühere Kolonialherr Frankreich noch immer die entscheidende Rolle im Land spielt. So gab es mehrmals direktes militärisches Eingreifen vonseiten der Franzosen, um die jeweilige Regierung zu unterstützen und nicht zuletzt auch die in der ZAR lebenden Franzosen zu schützen. Während die für die Aufstände verantwortlichen Rebellen und Militärs meist vorgeben, sie wollten die Korruption oder aber die ethnische und religiöse Diskriminierung im Land beseitigen, scheinen sie überwiegend durch die zu erwartenden Belohnungen in Form von politischer Macht sowie Möglichkeiten für Klientelwirtschaft und Korruption motiviert zu werden.

Der jüngste Konflikt in der ZAR hat den Tod tausender und die Vertreibung hunderttausender Menschen sowie erhebliche Zerstörungen von Eigentum verursacht. Was den Konflikt jedoch noch gefährlicher machte, war die zusätzliche religiöse Dimension. Im September 2014 hat die Chefanklägerin am Internationalen Gerichtshof (ICC) deshalb eine zweite Untersuchung zur ZAR eröffnet. Nach Expertenmeinung kam es – neben weiteren Gründen – deshalb zur Gründung der (überwiegend muslimischen) Séléka, weil die Regierung die sozialen Probleme nicht ausreichend anging sowie wegen mangelhafter Staatsführung.