Verfolgung in Turkmenistan

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Im zentralasiatischen Turkmenistan unterliegen Christen weiterhin der engen Überwachung durch die Behörden. Die Mehrheit der Bevölkerung gehört dem Islam an. Die Verfassung Turkmenistans garantiert "Freiheit der Religion sowie Freiheit der Überzeugung und des freien Ausdrucks der Überzeugung", doch in der Praxis werden diese Rechte beschnitten.
Die stärkste Verfolgung der Christen kommt vom Staat, wobei die Paranoia des Diktators eine der treibenden Faktoren ist. Eine weitere ist Korruption und solange Christen dieses System in Frage stellen, werden sie verfolgt werden. Christen muslimischer Herkunft erleben zusätzlich Verfolgung und Unterdrückung von Seiten ihrer Familie und der Gesellschaft, sie sind auch deutlich häufiger körperlichen Übergriffen ausgesetzt.

Wie in anderen zentralasiatischen Ländern muss auch in Turkmenistan zwischen der Situation staatlich anerkannter registrierter und nicht registrierter Gemeinden unterschieden werden. Großkirchen wie die Russisch-Orthodoxe Kirche scheinen weniger von Repressionen betroffen zu sein. Jede nicht registrierte religiöse Aktivität ist strikt verboten. Doch die staatliche Anerkennung bzw. Registrierung zu erlangen, ist ein mühsamer bürokratischer Vorgang. Indigene turkmenische Gemeinschaften haben kaum eine Chance, sich registrieren zu lassen. Sie gelten als Sekten.

Kontrollierter Glaube

Doch selbst registrierte Gemeinschaften haben große Schwierigkeiten, einen Versammlungsort zu finden, oder gar eine gottesdienstliche Versammlung unter freiem Himmel abzuhalten. Polizei und Geheimdienst beobachten jede christliche Aktivität sehr genau. Angehörige sowohl nicht registrierter als auch registrierter christlicher Gemeinden werden schikaniert und eingeschüchtert. Private Gottesdienste und nicht registrierte Hausgemeinden erleben regelmäßig, dass ihre Gemeinden oder Hausgruppen durchsucht und christliche Literatur sowie andere Materialien beschlagnahmt werden. Christen werden auf der Polizeistation verhört und nach ihren Aktivitäten befragt. Teilnehmer an privaten religiösen Treffen können mit einer Geldstrafe belegt werden.